Was §14a für dich bedeutet
Als Haushalt mit Wärmepumpe, Wallbox oder Batteriespeicher im Netzgebiet von Blomberg Netz GmbH & Co. KG kannst du dein Netzentgelt nach §14a EnWG senken. Die Pauschale (Modul 1) bringt rund 127,23 € netto pro Jahr – ohne intelligentes Messsystem, einfach nach Anmeldung. Wer viel verbraucht, fährt mit dem reduzierten Arbeitspreis (Modul 2) oft besser: Bei 4.000 kWh im Jahr sind das etwa 192 € netto.
Welches Modul für dich am meisten herausholt, hängt von deinem Verbrauch und deiner Flexibilität ab – rechne es mit deiner Postleitzahl im Atlas durch:
Modul 3 · Zeitvariables Netzentgelt
Mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) ist – zusätzlich zu Modul 1 – nur der Netzentgelt-Anteil deiner Stromrechnung je nach Tageszeit unterschiedlich hoch, nicht der ganze Strompreis. Es gibt drei Stufen; du sparst, wenn du Laden und Heizen in die günstigen Stunden legst:
| Tarifstufe | Was sie bedeutet | Arbeitspreis (netto) |
|---|---|---|
| Niedertarif | günstige Stunden – jetzt lohnen sich Laden & Heizen | 1,6 ct/kWh |
| Standardtarif | normaler Preis in der übrigen Zeit | 8 ct/kWh |
| Hochtarif | teure Stunden – hier möglichst wenig verbrauchen | 10,56 ct/kWh |
Wann gilt welche Stufe?
Hochtarif 17:00-21:00, Niedertarif 00:00-06:00, Standardtarif 06:00-17:00 + 21:00-00:00
Zeitliche Geltung: je Quartal (nur Q1 01.01.-31.03. + Q4 01.10.-31.12.; Q2/Q3 kein Modul 3)
Was bringt dir das Verschieben?
Schätze, wie viel Netzentgelt du sparst, wenn du Verbrauch aus dem Standard- in den günstigen Niedertarif verschiebst.
Aus dem Hochtarif verschoben sparst du noch mehr. Ein Energiemanagementsystem übernimmt das Verschieben automatisch.
Anmeldung
Der Antrag für die §14a-Reduzierung geht direkt an Blomberg Netz als deinen Verteilnetzbetreiber, nicht an deinen Stromlieferanten. Ohne Antrag gibt es keinen Rabatt.
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Alle Beträge netto (zzgl. 19 % Umsatzsteuer). Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist das Preisblatt von Blomberg Netz GmbH & Co. KG. Verbindliches Preisblatt Netznutzung Strom 2026 (gültig ab 01.01.2026, datiert 17.12.2025), Nettopreise ausgewiesen. Abschnitt 4 '§14a EnWG, Inbetriebnahme ab 01.01.2024': Modul 1 Gutschrift 127,23 €/Jahr (Gesamtentgelt kann nicht unter 0 € sinken); Modul 2 reduzierter Arbeitspreis 3,20 ct/kWh; reg=8,00 ct/kWh (Abschnitt 3 Netznutzung ohne Leistungsmessung, Tarifkunden, Grundpreis 40 €/a; 3,20/8,00=exakt 40%, Check ok). Modul 3 Hochtarif 10,56 / Standardtarif 8,00 / Niedertarif 1,60, Hochtarif 17-21, Niedertarif 00-06, Standardtarif 06-17+21-00, nur Q1+Q4 anwendbar. Bestandsanlagen (unterbrechbar, Inbetr. bis 31.12.2023): AP 2,49 (nicht §14a-Modul).