Was §14a für dich bedeutet
Als Haushalt mit Wärmepumpe, Wallbox oder Batteriespeicher im Netzgebiet von Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH kannst du dein Netzentgelt nach §14a EnWG senken. Die Pauschale (Modul 1) bringt rund 116,80 € netto pro Jahr – ohne intelligentes Messsystem, einfach nach Anmeldung. Wer viel verbraucht, fährt mit dem reduzierten Arbeitspreis (Modul 2) oft besser: Bei 4.000 kWh im Jahr sind das etwa 159 € netto.
Welches Modul für dich am meisten herausholt, hängt von deinem Verbrauch und deiner Flexibilität ab – rechne es mit deiner Postleitzahl im Atlas durch:
Modul 3 · Zeitvariables Netzentgelt
Mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) ist – zusätzlich zu Modul 1 – nur der Netzentgelt-Anteil deiner Stromrechnung je nach Tageszeit unterschiedlich hoch, nicht der ganze Strompreis. Es gibt drei Stufen; du sparst, wenn du Laden und Heizen in die günstigen Stunden legst:
| Tarifstufe | Was sie bedeutet | Arbeitspreis (netto) |
|---|---|---|
| Niedertarif | günstige Stunden – jetzt lohnen sich Laden & Heizen | 0,73 ct/kWh |
| Standardtarif | normaler Preis in der übrigen Zeit | 6,61 ct/kWh |
| Hochtarif | teure Stunden – hier möglichst wenig verbrauchen | 10,92 ct/kWh |
Wann gilt welche Stufe?
Niedertarif 00:00-04:00 & 23:00-00:00; Hochtarif 11:15-12:15 & 17:00-18:30; Standardtarif übrige Zeit
Zeitliche Geltung: ganzjährig
Was bringt dir das Verschieben?
Schätze, wie viel Netzentgelt du sparst, wenn du Verbrauch aus dem Standard- in den günstigen Niedertarif verschiebst.
Aus dem Hochtarif verschoben sparst du noch mehr. Ein Energiemanagementsystem übernimmt das Verschieben automatisch.
Anmeldung
Der Antrag für die §14a-Reduzierung geht direkt an EV Altenburg als deinen Verteilnetzbetreiber, nicht an deinen Stromlieferanten. Ohne Antrag gibt es keinen Rabatt.
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Alle Beträge netto (zzgl. 19 % Umsatzsteuer). Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist das Preisblatt von Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH. Preisblatt Entgelte für die Nutzung des Elektrizitätsverteilernetzes Ewa Altenburg, Kunden ohne ¼-h-Leistungsmessung, endgültig gültig ab 01.01.2026 (Stand 12/2025). Modul 1 pauschale Netzentgeltreduzierung -116,80 EUR/a → m1=116,80 EUR/a netto. Modul 2 prozentuale AP-Reduzierung: reduzierter AP 2,64 ct/kWh netto (= 40% von reg 6,61; GIPS-Trap geprüft). reg AP NS Entnahme ohne Leistungsmessung 6,61 ct/kWh (=Modul 3 Standardtarif). Modul 3 (in Verbindung mit Modul 1): Niedertarif 0,73; Standardtarif 6,61; Hochtarif 10,92 ct/kWh netto, ganzjährig 01.01.-31.12. Alle Werte netto zzgl. USt.