Was §14a für dich bedeutet
Als Haushalt mit Wärmepumpe, Wallbox oder Batteriespeicher im Netzgebiet von Gemeindewerke Wendelstein KU kannst du dein Netzentgelt nach §14a EnWG senken. Die Pauschale (Modul 1) bringt rund 151,46 € netto pro Jahr – ohne intelligentes Messsystem, einfach nach Anmeldung. Wer viel verbraucht, fährt mit dem reduzierten Arbeitspreis (Modul 2) oft besser: Bei 4.000 kWh im Jahr sind das etwa 270 € netto.
Welches Modul für dich am meisten herausholt, hängt von deinem Verbrauch und deiner Flexibilität ab – rechne es mit deiner Postleitzahl im Atlas durch:
Modul 3 · Zeitvariables Netzentgelt
Mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) ist – zusätzlich zu Modul 1 – nur der Netzentgelt-Anteil deiner Stromrechnung je nach Tageszeit unterschiedlich hoch, nicht der ganze Strompreis. Es gibt drei Stufen; du sparst, wenn du Laden und Heizen in die günstigen Stunden legst:
| Tarifstufe | Was sie bedeutet | Arbeitspreis (netto) |
|---|---|---|
| Niedertarif | günstige Stunden – jetzt lohnen sich Laden & Heizen | 2,25 ct/kWh |
| Standardtarif | normaler Preis in der übrigen Zeit | 11,23 ct/kWh |
| Hochtarif | teure Stunden – hier möglichst wenig verbrauchen | 16,25 ct/kWh |
Wann gilt welche Stufe?
Hochtarif 12:30-14:30 + 17:30-19:00, Standardtarif 05:00-12:30 + 14:30-17:30 + 19:00-23:45, Niedertarif 23:45-05:00
Zeitliche Geltung: je Quartal (Modul 3 nur Q1 Jan-Mrz + Q4 Okt-Dez; Q2/Q3 nein)
Was bringt dir das Verschieben?
Schätze, wie viel Netzentgelt du sparst, wenn du Verbrauch aus dem Standard- in den günstigen Niedertarif verschiebst.
Aus dem Hochtarif verschoben sparst du noch mehr. Ein Energiemanagementsystem übernimmt das Verschieben automatisch.
Anmeldung
Der Antrag für die §14a-Reduzierung geht direkt an GW Wendelstein als deinen Verteilnetzbetreiber, nicht an deinen Stromlieferanten. Ohne Antrag gibt es keinen Rabatt.
Netzbetreiber in der Nähe
Alle Beträge netto (zzgl. 19 % Umsatzsteuer). Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist das Preisblatt von Gemeindewerke Wendelstein KU. Endgültige Netzentgelte Strom 'Bekanntmachung gültig ab 01.01.2026', Seite 2 'Entgelte für Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG – Inbetriebnahme ab 01.01.2024'. Seite 1 ausdrücklich: 'Alle nachstehend genannten Beträge sind Nettowerte'. Regulärer NS-Arbeitspreis ohne Leistungsmessung (Seite 1, a. Kunden ohne Leistungsmessung) = 11,23 ct/kWh (Grundpreis 80,00 €/a) – identisch mit Modul-3-Standardtarif. Modul 1 pauschale Reduzierung = 151,46 €/a netto, Gesamtentgelt nicht unter 0. Modul 2 (SLP) reduzierter Arbeitspreis = 4,49 ct/kWh netto (4,49/11,23=40,0%, also 60% Reduktion), reg=11,23. Modul 3 (je Quartal Q1+Q4): Hochtarif 16,25, Standardtarif 11,23, Niedrigtarif 2,25 ct/kWh netto; Hochtarif>=Standardtarif>=Niedertarif ok.