Was §14a für dich bedeutet
Als Haushalt mit Wärmepumpe, Wallbox oder Batteriespeicher im Netzgebiet von Gemeindewerke Enkenbach-Alsenborn - Elektrizitätswerk kannst du dein Netzentgelt nach §14a EnWG senken. Die Pauschale (Modul 1) bringt rund 135,63 € netto pro Jahr – ohne intelligentes Messsystem, einfach nach Anmeldung. Wer viel verbraucht, fährt mit dem reduzierten Arbeitspreis (Modul 2) oft besser: Bei 4.000 kWh im Jahr sind das etwa 219 € netto.
Welches Modul für dich am meisten herausholt, hängt von deinem Verbrauch und deiner Flexibilität ab – rechne es mit deiner Postleitzahl im Atlas durch:
Modul 3 · Zeitvariables Netzentgelt
Mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) ist – zusätzlich zu Modul 1 – nur der Netzentgelt-Anteil deiner Stromrechnung je nach Tageszeit unterschiedlich hoch, nicht der ganze Strompreis. Es gibt drei Stufen; du sparst, wenn du Laden und Heizen in die günstigen Stunden legst:
| Tarifstufe | Was sie bedeutet | Arbeitspreis (netto) |
|---|---|---|
| Niedertarif | günstige Stunden – jetzt lohnen sich Laden & Heizen | 3,65 ct/kWh |
| Standardtarif | normaler Preis in der übrigen Zeit | 9,12 ct/kWh |
| Hochtarif | teure Stunden – hier möglichst wenig verbrauchen | 10,63 ct/kWh |
Wann gilt welche Stufe?
Niedertarif 00:00–06:15 · Hochtarif 10:00–20:30 · Standardtarif übrige Zeiten
Zeitliche Geltung: ganzjährig (01.01.–31.12.2026)
Was bringt dir das Verschieben?
Schätze, wie viel Netzentgelt du sparst, wenn du Verbrauch aus dem Standard- in den günstigen Niedertarif verschiebst.
Aus dem Hochtarif verschoben sparst du noch mehr. Ein Energiemanagementsystem übernimmt das Verschieben automatisch.
Anmeldung
Der Antrag für die §14a-Reduzierung geht direkt an GW Enkenbach-Alsenborn als deinen Verteilnetzbetreiber, nicht an deinen Stromlieferanten. Ohne Antrag gibt es keinen Rabatt.
Netzbetreiber in der Nähe
Alle Beträge netto (zzgl. 19 % Umsatzsteuer). Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist das Preisblatt von Gemeindewerke Enkenbach-Alsenborn - Elektrizitätswerk. Verbindliches Preisblatt 'Netzentgelte nach §20 Abs.1 i.V.m. §21 Abs.3 EnWG – Gemeindewerke Enkenbach-Alsenborn - Elektrizitätswerk, Gültig ab 1. Januar 2026' (Abschnitt 3 'Preise für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG'). MaStR-Name = Preisblatt-Name (es gibt daneben einen zweiten Netzbetreiber 'Verbandsgemeindewerke Enkenbach-Alsenborn' mit eigenem Blatt vgw-nne-2026-1.pdf, m1=137,28 / reg=9,34 / red=3,74 / Hochtarif 12,59 / Niedertarif 1,87 / Standardtarif 9,34 – hier NICHT verwendet, da MaStR-Name die Gemeindewerke nennt). Werte aus Abschnitt 3.2 (Entnahme ohne Leistungsmessung, Inbetriebnahme ab 01.01.2024): Modul 1 pauschale Netzentgeltreduktion 135,63 €/a (Grundpreis 55,00 €/a, AP 9,12 ct/kWh). Modul 2 prozentuale Netzentgeltreduktion (Grundpreis 0,00) reduzierter AP 3,65 ct/kWh (= 60% Reduktion auf 9,12; 3,65/9,12 = 40,0% ✓). reg = NS-AP ohne Leistungsmessung 9,12 ct/kWh (Abschnitt 2). Modul 1+3 zeitvariabel: Niedriglasttarif 3,65 / Standardlasttarif 9,12 / Hochlasttarif 10,63 ct/kWh; Zeitfenster (gültig 01.01.–31.12.2026) Niedertarif 00:00–06:15, Hochtarif 10:00–20:30, Standardtarif übrige Zeiten – ganzjährig (keine Quartalsbeschränkung). Hochtarif≥Standardtarif≥Niedertarif ✓, Standardtarif=reg ✓. Alle Werte netto (zzgl. KAV/Umlagen/USt 19%).