Was §14a für dich bedeutet
Als Haushalt mit Wärmepumpe, Wallbox oder Batteriespeicher im Netzgebiet von Gemeindewerke Heikendorf AöR kannst du dein Netzentgelt nach §14a EnWG senken. Die Pauschale (Modul 1) bringt rund 133,68 € netto pro Jahr – ohne intelligentes Messsystem, einfach nach Anmeldung. Wer viel verbraucht, fährt mit dem reduzierten Arbeitspreis (Modul 2) oft besser: Bei 4.000 kWh im Jahr sind das etwa 212 € netto.
Welches Modul für dich am meisten herausholt, hängt von deinem Verbrauch und deiner Flexibilität ab – rechne es mit deiner Postleitzahl im Atlas durch:
Modul 3 · Zeitvariables Netzentgelt
Mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) ist – zusätzlich zu Modul 1 – nur der Netzentgelt-Anteil deiner Stromrechnung je nach Tageszeit unterschiedlich hoch, nicht der ganze Strompreis. Es gibt drei Stufen; du sparst, wenn du Laden und Heizen in die günstigen Stunden legst:
| Tarifstufe | Was sie bedeutet | Arbeitspreis (netto) |
|---|---|---|
| Niedertarif | günstige Stunden – jetzt lohnen sich Laden & Heizen | 2,28 ct/kWh |
| Standardtarif | normaler Preis in der übrigen Zeit | 8,86 ct/kWh |
| Hochtarif | teure Stunden – hier möglichst wenig verbrauchen | 10,64 ct/kWh |
Wann gilt welche Stufe?
Hochtarif 08:30-15:15 + 17:15-21:15 · Niedertarif 23:00-06:45 · Standardtarif Restzeit
Zeitliche Geltung: nur Q1+Q4 (zeitvariabler AP gilt nur im 1. und 4. Quartal)
Was bringt dir das Verschieben?
Schätze, wie viel Netzentgelt du sparst, wenn du Verbrauch aus dem Standard- in den günstigen Niedertarif verschiebst.
Aus dem Hochtarif verschoben sparst du noch mehr. Ein Energiemanagementsystem übernimmt das Verschieben automatisch.
Anmeldung
Der Antrag für die §14a-Reduzierung geht direkt an GW Heikendorf als deinen Verteilnetzbetreiber, nicht an deinen Stromlieferanten. Ohne Antrag gibt es keinen Rabatt.
Netzbetreiber in der Nähe
Alle Beträge netto (zzgl. 19 % Umsatzsteuer). Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist das Preisblatt von Gemeindewerke Heikendorf AöR. Verbindliches 'Preisblatt Publikation – Entgelte für die Nutzung der Strom-Netzinfrastruktur, Gemeindewerke Heikendorf AöR, gültig ab 01. Jan 2026'. Abschnitt 'unterbrechb./steuerbare Verbraucher §14a Neuverträge ab 2024' (NS, ohne Leistungsmessung, SLP): Modul 1 pauschale Reduktion -133,68 €/a (positiv: 133,68) bei GP 70,00 €/a + AP 8,86 ct/kWh. Modul 2 'AP rabattiert auf: 40%' = reduzierter AP 3,55 ct/kWh, keine Pauschale (GIPS-Trap geprüft: 3,55 ist der reduzierte AP = 40,07% von reg 8,86, nicht die Reduktion). reg = NS-SLP-Arbeitspreis Haushalt/Kleingewerbe = 8,86 ct/kWh (= Modul-3-Standardtarif). Modul 3 (GP+Pauschalreduktion wie Modul 1, -133,68): Hochtarif 10,64 / Niedertarif 2,28 / Standardtarif 8,86 ct/kWh, zeitvariabler AP gilt nur in Q1+Q4; Zeitfenster Hochtarif 08:30-15:15 + 17:15-21:15, Niedertarif 23:00-06:45, Standardtarif Restzeit. Hochtarif≥Standardtarif≥Niedertarif ✓, Standardtarif=reg ✓. Alle Werte netto. Hinweis im Blatt: Preise stehen unter Vorbehalt einer Anpassung nach §24c Abs.5 EnWG (ÜNB-Zuschuss-Vorbehalt, kein §20-Provisorium) – Blatt ist verbindlich 'gültig ab 01.01.2026'. §14a-Altverträge bis 2023 (Übergang bis längstens 2028): Speicherheizung/Wärmepumpe/Ladestation je 0,00 GP + 3,22 ct/kWh (nicht relevant für die Module 1-3).