Was §14a für dich bedeutet
Als Haushalt mit Wärmepumpe, Wallbox oder Batteriespeicher im Netzgebiet von Gemeindewerke Pleinfeld kannst du dein Netzentgelt nach §14a EnWG senken. Die Pauschale (Modul 1) bringt rund 120,63 € netto pro Jahr – ohne intelligentes Messsystem, einfach nach Anmeldung. Wer viel verbraucht, fährt mit dem reduzierten Arbeitspreis (Modul 2) oft besser: Bei 4.000 kWh im Jahr sind das etwa 171 € netto.
Welches Modul für dich am meisten herausholt, hängt von deinem Verbrauch und deiner Flexibilität ab – rechne es mit deiner Postleitzahl im Atlas durch:
Modul 3 · Zeitvariables Netzentgelt
Mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) ist – zusätzlich zu Modul 1 – nur der Netzentgelt-Anteil deiner Stromrechnung je nach Tageszeit unterschiedlich hoch, nicht der ganze Strompreis. Es gibt drei Stufen; du sparst, wenn du Laden und Heizen in die günstigen Stunden legst:
| Tarifstufe | Was sie bedeutet | Arbeitspreis (netto) |
|---|---|---|
| Niedertarif | günstige Stunden – jetzt lohnen sich Laden & Heizen | 1,42 ct/kWh |
| Standardtarif | normaler Preis in der übrigen Zeit | 7,12 ct/kWh |
| Hochtarif | teure Stunden – hier möglichst wenig verbrauchen | 10,91 ct/kWh |
Wann gilt welche Stufe?
Q1+Q4: Hochtarif 17–21 Uhr, Niedertarif 0–6 Uhr, sonst Standardtarif (6–17 + 21–24 Uhr); Q2+Q3 ganztags Standardtarif
Zeitliche Geltung: Quartal
Was bringt dir das Verschieben?
Schätze, wie viel Netzentgelt du sparst, wenn du Verbrauch aus dem Standard- in den günstigen Niedertarif verschiebst.
Aus dem Hochtarif verschoben sparst du noch mehr. Ein Energiemanagementsystem übernimmt das Verschieben automatisch.
Anmeldung
Der Antrag für die §14a-Reduzierung geht direkt an GW Pleinfeld als deinen Verteilnetzbetreiber, nicht an deinen Stromlieferanten. Ohne Antrag gibt es keinen Rabatt.
Netzbetreiber in der Nähe
Alle Beträge netto (zzgl. 19 % Umsatzsteuer). Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist das Preisblatt von Gemeindewerke Pleinfeld. Endgültige Netznutzungsentgelte 2026, Preisblatt 3 (steuerbare Verbrauchseinrichtungen §14a EnWG, Inbetriebnahme ab 01.01.2024). Modul 1 = pauschale Netzentgeltreduzierung 120,63 €/a. Modul 2 = reduzierter Arbeitspreis 2,85 ct/kWh (= 40 % des regulären NS-AP ohne Leistungsmessung 7,12 = Standardtarif). Modul 3 (zeitvariabel, Anwendung nur Q1 01.01.–31.03. und Q4 01.10.–31.12.): Hochtarif 10,91 / Standardtarif 7,12 / Niedertarif 1,42 ct/kWh; Hochtarif 17–21 Uhr, Niedertarif 0–6 Uhr, Standardtarif 6–17 + 21–24 Uhr; Q2/Q3 ganztags Standardtarif. Werte netto. (Der separate Block 2,73 ct/kWh / 0 €/a gilt nur Nachtspeicher/Bestandsanlagen vor 01.01.2024, nicht übernommen.)