Was §14a für dich bedeutet
Als Haushalt mit Wärmepumpe, Wallbox oder Batteriespeicher im Netzgebiet von Stadtwerke Bad Bergzabern GmbH kannst du dein Netzentgelt nach §14a EnWG senken. Die Pauschale (Modul 1) bringt rund 128,50 € netto pro Jahr – ohne intelligentes Messsystem, einfach nach Anmeldung. Wer viel verbraucht, fährt mit dem reduzierten Arbeitspreis (Modul 2) oft besser: Bei 4.000 kWh im Jahr sind das etwa 196 € netto.
Welches Modul für dich am meisten herausholt, hängt von deinem Verbrauch und deiner Flexibilität ab – rechne es mit deiner Postleitzahl im Atlas durch:
Modul 3 · Zeitvariables Netzentgelt
Mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) ist – zusätzlich zu Modul 1 – nur der Netzentgelt-Anteil deiner Stromrechnung je nach Tageszeit unterschiedlich hoch, nicht der ganze Strompreis. Es gibt drei Stufen; du sparst, wenn du Laden und Heizen in die günstigen Stunden legst:
| Tarifstufe | Was sie bedeutet | Arbeitspreis (netto) |
|---|---|---|
| Niedertarif | günstige Stunden – jetzt lohnen sich Laden & Heizen | 3,27 ct/kWh |
| Standardtarif | normaler Preis in der übrigen Zeit | 8,17 ct/kWh |
| Hochtarif | teure Stunden – hier möglichst wenig verbrauchen | 9,12 ct/kWh |
Wann gilt welche Stufe?
Q1+Q4: Niedertarif 01:30-06:00, Hochtarif 09:45-21:00, sonst Standard
Zeitliche Geltung: je-Quartal-Modul-3-aktiv 01.01.-31.03. und 01.10.-31.12. (Q1+Q4)
Was bringt dir das Verschieben?
Schätze, wie viel Netzentgelt du sparst, wenn du Verbrauch aus dem Standard- in den günstigen Niedertarif verschiebst.
Aus dem Hochtarif verschoben sparst du noch mehr. Ein Energiemanagementsystem übernimmt das Verschieben automatisch.
Anmeldung
Der Antrag für die §14a-Reduzierung geht direkt an SW Bad Bergzabern als deinen Verteilnetzbetreiber, nicht an deinen Stromlieferanten. Ohne Antrag gibt es keinen Rabatt.
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Alle Beträge netto (zzgl. 19 % Umsatzsteuer). Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist das Preisblatt von Stadtwerke Bad Bergzabern GmbH. Preisblatt Netznutzungsentgelte 2026 endgueltig (Dateiname entgueltig), Gueltig ab 1. Januar 2026. §20/§21 EnWG ist Standard-Rechtsgrundlage (kein Vorlaeufig). Punkt 3.2 (ohne Leistungsmessung, IBN ab 01.01.2024): Modul 1 pauschale Netzentgeltreduktion 128,50 EUR/Jahr -> m1=128,50. Modul 2 reduzierter Arbeitspreis 3,27 ct/kWh, Grundpreis 0; regulaerer NS-Arbeitspreis 8,17 ct/kWh -> reg=8,17/red=3,27. 40%-Check: 8,17*0,4=3,268 -> 3,27 ok. Modul 1+3: Hochtarif 9,12 / Standard 8,17 / Niedertarif 3,27 ct/kWh netto -> ht=9,12/st=8,17/nt=3,27. Zeitfenster nur Q1 (01.01.-31.03.) und Q4 (01.10.-31.12.): Niedertarif 01:30-06:00, Hochtarif 09:45-21:00, sonst Standard. Alle Werte netto.