Was §14a für dich bedeutet
Als Haushalt mit Wärmepumpe, Wallbox oder Batteriespeicher im Netzgebiet von Stadt Burgbernheim - Stadtwerke kannst du dein Netzentgelt nach §14a EnWG senken. Die Pauschale (Modul 1) bringt rund 107,65 € netto pro Jahr – ohne intelligentes Messsystem, einfach nach Anmeldung. Wer viel verbraucht, fährt mit dem reduzierten Arbeitspreis (Modul 2) oft besser: Bei 4.000 kWh im Jahr sind das etwa 197 € netto.
Welches Modul für dich am meisten herausholt, hängt von deinem Verbrauch und deiner Flexibilität ab – rechne es mit deiner Postleitzahl im Atlas durch:
Modul 3 · Zeitvariables Netzentgelt
Mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) ist – zusätzlich zu Modul 1 – nur der Netzentgelt-Anteil deiner Stromrechnung je nach Tageszeit unterschiedlich hoch, nicht der ganze Strompreis. Es gibt drei Stufen; du sparst, wenn du Laden und Heizen in die günstigen Stunden legst:
| Tarifstufe | Was sie bedeutet | Arbeitspreis (netto) |
|---|---|---|
| Niedertarif | günstige Stunden – jetzt lohnen sich Laden & Heizen | 3,29 ct/kWh |
| Standardtarif | normaler Preis in der übrigen Zeit | 8,22 ct/kWh |
| Hochtarif | teure Stunden – hier möglichst wenig verbrauchen | 12,55 ct/kWh |
Wann gilt welche Stufe?
Hochtarif 17:00-22:00, Standardtarif 00:00-10:00 + 15:00-17:00, Niedertarif 10:00-15:00 + 22:00-00:00
Was bringt dir das Verschieben?
Schätze, wie viel Netzentgelt du sparst, wenn du Verbrauch aus dem Standard- in den günstigen Niedertarif verschiebst.
Aus dem Hochtarif verschoben sparst du noch mehr. Ein Energiemanagementsystem übernimmt das Verschieben automatisch.
Anmeldung
Der Antrag für die §14a-Reduzierung geht direkt an SW Burgbernheim als deinen Verteilnetzbetreiber, nicht an deinen Stromlieferanten. Ohne Antrag gibt es keinen Rabatt.
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Alle Beträge netto (zzgl. 19 % Umsatzsteuer). Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist das Preisblatt von Stadt Burgbernheim - Stadtwerke. Stadt Burgbernheim 'Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2026' – ausdrücklich VORLÄUFIG (Stand 15.10.2025, Vorbehalt bis 31.12.2025). Seite 3 'Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen gem. §14a EnWG, NEUANLAGEN (Anschluss ab 01.01.2024)'. Modul 1 pauschale Netzentgeltreduzierung netto: Netzentgeltreduzierung 2,16 + Einrichtung der Steuerbarkeit 67,23 + Stabilitätsprämie 40,43 -> ausgewiesene 'Pauschale Reduzierung* = 107,65 €' (gem. Festlegung BK8-22/010-A Ziffer 3.3.1, Rz. 92). Modul 2 prozentuale Arbeitspreisreduzierung um 60% -> reduzierter AP 3,29 ct/kWh netto; regulärer AP (=Modul-3-Standardtarif) = 8,22 ct/kWh netto (3,29/8,22=40,0%). Modul 3 (nur Q1+Q4, Q2/Q3 ganztägig Standardtarif): Hochlasttarifstufe 12,55, Standardtarifstufe 8,22, Niedriglasttarifstufe 3,29 ct/kWh netto; Hochtarif>=Standardtarif>=Niedertarif ok; iMSys + Kombination mit Modul 1 erforderlich. Alle Preise netto (Blatt: 'Alle aufgeführten Preise sind Nettopreise ... zzgl. 19% USt'). Bestandsanlagen (vor 01.01.2024) pauschal 2,33 ct/kWh, hier nicht relevant. status teilweise, da Blatt vorläufig (§20 EnWG); Werte aus VNB-eigenem 2026-Blatt. Site-Hinweis: Stadtwerke-Inhalte liegen jetzt unter www.burgbernheim.de (alte Subdomain stadtwerke.burgbernheim.de liefert leere Seiten), Download via TYPO3 /tools/downloads/?archiv=214. [q war: je Quartal (Modul 3 nur Q1 Jan-Mrz + Q4 Okt-Dez; Q2/Q3 ganztags Standardtarif)]